JobRad® für tarifgebundene Unternehmen
Immer mehr Tarifverträge in Deutschland ermöglichen Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit für die Gesundheit der Beschäftigten und ein starker Beitrag für nachhaltige Mobilität.

Bietet der Tarifvertrag Ihrer Arbeitsstelle die Möglichkeit für JobRad®?
Finden Sie es heraus:
Informieren Sie sich über den zuständigen Arbeitgeberverband, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat. Selbstverständlich geben auch wir Ihnen gern Auskunft.
Alternativen zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung
Falls Ihr Tarifvertrag Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung noch nicht vorsieht, müssen Sie dennoch nicht auf JobRad® verzichten! Sie können JobRad® außertariflich anbieten oder als Gehaltsextra.
Dienstrad außertariflich: So kommen Sie zum Dienstfahrrad mit JobRad®
Der:die Arbeitnehmer:in wandelt die JobRad®-Leasingraten aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder anderen Extrazahlungen. Wichtig ist, dass diese nicht im Tarifvertrag geregelt wurden, denn dieser lässt im Regelfall keine Gehaltsumwandlung durch Sachleistungen zu.

JobRad® als Gehaltsextra: So funktioniert's
JobRad® ist auch als Gehaltsextra vom Unternehmen möglich − und das sogar steuerfrei. Im Vergleich zu anderen Benefits ein Motivationsturbo für die Belegschaft, der relativ wenig kostet und mehr bringt als eine Gehaltserhöhung.
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Diensträder für den öffentlichen Dienst! Bei JobRad® finden Sie passgenaue Lösungen und individuelle Betreuung für Ihr Dienstrad-Angebot.

Durchbruch fürs Fahrrad-Leasing: Diensträder sind seit Januar 2024 auch für Tarifangestellte der Länder möglich.

JobBikeBW geht weiter: Mit der Fortführung der Kooperation mit JobRad® können nun auch Tarifbeschäftigte des Landes Dienstrad fahren – der Benefit steht 310.000 Bediensteten und Beschäftigten offen.




